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May 2nd, 8:39pm 0 comments

Kinderschutz am "Like" herbeigezogen

Minderjährigen kann etwas gefallen, und die Schaltfläche LIKE verleiht ihrem Gefallen Ausdruck.

Verdient Facebook eine Sammelklage, weil mit dem LIKE Name und Bild gezeigt werden?

Diese Frage soll dem Bundesgericht in Brooklyn seit heute vorliegen. Wenn die Klage zugestellt wird, wird sie wohl auch veröffentlicht. Noch ist sie weder bei Justia noch beim Gericht zu finden. Doch eine Webseite verkündet Facebook Sued Over ‘Social Ads’ That Underage Users ‘Like’ und stellt diese Falldaten hinzu:

Nastro v. Facebook Inc., 11-cv-2128, U.S. District Court, Eastern District of New York (Brooklyn).

Nachtrag: Klageschrift bei International Business Times 4. Mai 2011

Posted by usanwalt