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July 28th, 9:24pm 0 comments

Schlechte DMCA-Abmahnung unnütz

Spott sammelt man mit schlechten Abmahnungen nach dem Digital Millenium Copyright Act. Manche verlangen die Entfernung von diffamierenden Berichten, andere von Markenverletzungen.

Solche Takedown Notices nach §512 Copyright Act landen bei Chilling Effects oder werden überall im Internet angeprangert. Der Internet-Dienstleister hingegen ignoriert sie. Ganz zu Recht. Marken und Rufmord passen nicht zum DMCA.

DMCA ist Urheberrecht und wirkt nicht darüber hinaus. Selbst eine auf Urheberrechtsverletzungen basierende Aufforderung zum Entfernen von Informationen aus dem Internet kann zu ignorieren sein.

Google und Perfect Ten streiten sich schon lange um Bilder, die Perfect Ten entfernt wissen möche. Das Bundesgericht erster Instanz in Kalifornien stimmte gerade im dritten Anlauf der Auffassung Googles zu, dass schlecht von Perfect Ten identifizierte Verletzungen Googles Haftung ausschließen, auch wenn die Firma der Aufforderung nicht nachkommt. Deeplinks, die kein Anbieter finden kann, darf der Verletzte nicht einfach mit einer Second und einer Top Level Domain bezeichnen. Er muss konkreter werden.

Mittlerweile ist man in Deutschland ja auch schon so weit. Auch wenn es keinen DMCA gibt, sondern über die Abmahnmethode mit der verrückten GoA-Kostenhaftungstheorie agiert wird.

Posted by usanwalt