IT-Recht USA

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March 23rd, 7:55pm 0 comments

PS3: Unratsame Flucht vor dem Gericht

Ein Held der iPhone-Entdrosselungsszene flieht vor dem Gericht. Das iPhone knacken ist legal. Erst im vergangenen Jahr wurde dies den Programmierern und Nutzern bescheinigt, die von Jailbreak sprachen, als ob sie Illegales täten. Dabei ist das Bundesgesetz über die Öffnung geschlossener Systeme, der Digital Millennium Copyright Act, recht klar. Apple musste das einsehen.

Jetzt steht einer der genialen Programmier vor dem Zivilgericht in Kalifornien. Er wohnt in New Jersey. Das Gericht prüft noch seine örtliche Zuständigkeit. Dabei kommt es darauf an, ob der Programmierer, George Hotz, beim kalifornischen Server der Klägerin Sony angemeldet war und ein Spendenkonto beim kalifornischen PayPal unterhielt. Sony hält ihm vor, das PS3-System geknackt zu haben, um PS3-Funktionen, die Kunden versprochen, doch dann gesperrt waren, wieder zugängig zu machen.

Nach seinem Abstreiten mehrerer Vorhaltungen behauptet nun die Klägerin, Hotz habe gelogen. Das ist schlecht. Außerdem habe er das Land verlassen und befinde sich in Südamerika. Eine Flucht wäre schlimm.

Mandanten, die den Prozess durch Flucht zu ignorieren versuchen, legen sich selbst schlechte Karten, gleich ob sie Hotz heißen und Amerikaner sind oder Deutsche, die die USA fluchtartig verlassen.

Wenn Hotz auch, wie Sony behauptet, seine Rechner veränderte, bevor er sie im Beweisausforschungsverfahren einem neutralen Dritten ablieferte, hat er sich selbst erheblichen Schaden zugefügt. Das Gericht kann ihm nun Einreden abschneiden oder andere Sanktionen auferlegen.

Posted by usanwalt
December 14th, 5:27pm 0 comments

World of Warcraft: Bots und Cheats illegal

Erstmeldung bei Twitter: @USAnwalt DMCA-Verletzung durch WoW Robot? MDY Industries, LLC v. Blizzard Entertainment, Inc., 9th Cir. 14 DEZ 2010: http://wow.rex.im

Haftet der Anbieter des das Videospiel World of Warcraft beschleunigenden Bots Glider für Verletzungen von Urheberrecht und Vertrag und ist er deliktisch haftbar?

Urteil: 47 Seiten, davon knapp 30 reine Rechtsausführungen ohne Subsumtion.

Der Ninth Circuit in San Francisco bricht in seiner DCMA-Auslegung mit dem Spezialgericht, dem United States Court of Appeals for the Federal Circuit in Washington, DC.

Ergebnis: Bots wie Glider, und Cheats, können die Lizenzen und Verträge des WoW-Videospiels verletzen.

Das Gericht unterscheidet genau die Lizenzbedingungen, Conditions, von den Vertragsversprechen, Covenants, die in denselben EULA und ToU enthalten sind. Auf die Bezeichnung in EULA/ToU kommt es nicht an. Entscheidend ist, ob die urheberrechtlichen Nutzungsbedingungen nach dem Copyright Act oder die Vertragsverpflichtungen berührt sind.

Neben dem Vertrags- und Urheberrecht kann auch ein deliktischer Anspruch bestehen: Wegen unerlaubten Eingriffs in die Vertragsbeziehungen zwischen dem Game-Anbieter und den die Bots nutzenden Kunden.

Der Fall geht nun zurück ans Gericht der ersten Instanz, wo die Geschworenen die Subsumtion vornehmen müssen.

Das Urteil ist brisant. Es eröffnet den Weg zum Supreme Court der Vereinigten Staaten in Washington, DC. Zuvor muss es allerdings noch gründlich ausgewertet werden.

Posted by usanwalt
October 11th, 6:15pm 0 comments

Landesbericht USA in K&R: Themen des Entwurfs

Mein neuer Landesbericht USA für Kommunikation & Recht ist fertig. Hier die Themen des Entwurfs:

A. Jugendschutz im Supreme Court
Der Fall betrifft ein kassiertes Gesetz aus Kalifornien und Verfassungsfragen nach Bundesrecht.


B. Löschungsforderung muss Verletzung spezifizieren
Urheberrechtsinhaber können die Löschung verletzender Inhalte nicht nur vom Verfasser, sondern auch von Drittdienstleistern verlangen.

C. GPL2-Verstoß als Urheberrechtsverletzung
Das Verhältnis der Open Source-Lizenz zum Urheber- und Vertragsrecht. Der Programmierer hatte sein Urheberrecht eingetragen.

D. Kritik an Unternehmen
Der Communications Decency Act mit seiner Haftungsbefreiung für Internetanbieter: Rufmord ist nicht ihr Problem.

E. Domainsquatting
Manche stellen sich ein Bein, wenn sie die in rem-Gerichtsbarkeit gegen Markenverletzer ignorieren und die Anforderungen an die personal Jurisdiction erfüllen müssen.


Wieder fehlt dem Bericht das Thema Open Access, das von einem deutschen Leser angeregt wurde. Stimmt der deutsche Begriff Open Access mit dem amerikanischen überein?

 

Posted by usanwalt
September 10th, 9:15pm 0 comments

eBay-Handel mit AutoCAD-Software: Urteil

AutoCAD ist teuer. Eine Klärung der Rechtslage beim Handel bei eBay mit gebrauchter AutoCAD-Software ist einem Anbieter eine Feststellungsklage gegen die Herstellerin Autodesk Inc. wert.

Im Fall Timothy Vernor v. Autodesk Inc. gab dem Händler der United States District Court in Washington recht: Dem Vertrieb der Software, die der Händler von einem Kunden Autodesks nach einem Version Upgrade erworben hatte, über die Auktionsplattform steht kein Urheberrecht von Autodesk entgegen.

Insbesondere darf Autodesk nicht die Einwendung der First Sale-Doktrin und die Einrede des Essential Step-Grundsatzes geltend machen, entschied das erstinstanzliche Bundesgericht.

Am 10. September 2010 hob das Bundesberufungsgericht in San Francisco das Declaratory Judgment zugunsten des eBay-Versteigerers auf. Es entschied den Fall nicht abschließend, doch darf Autodesk vor dem Untergericht erneut versuchen, den Verkauf zu unterbinden.

Während die im deutschen Recht beachtete Unterscheidung von Softwarekauf und Softwaremiete in den USA selten dogmatisch angegangen wird, beginnt der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit seine ausführliche Begründung mit diesem Ansatz sowie den AGB von Autodesk. Das Gericht prüft in seiner 25-seitigen Entscheidung nicht alle Fragen, die sich nach dem Copyright Act stellen. Das Untergericht muss zunächst nicht angedachte Punkte weiter prüfen.

Den unmittelbaren Anlass für die Feststellungsklage bot eine Löschungsforderung, Takedown Notice, nach dem Digital Millennium Copyright Act, die Autodesk an eBay wegen der AutoCAD-Auktionen richtete.

Als der Händler eBay seine Meinung mitteilte und Autodesk nichts unternahm, konnte er die Verkäufe wieder aufnehmen. Die nach einem weiteren DMCA-Vorstoß entstandene Rechtsunsicherheit im Zweitmarkthandel vermittelte ihm das Rechtschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage.

Posted by usanwalt
July 28th, 9:24pm 0 comments

Schlechte DMCA-Abmahnung unnütz

Spott sammelt man mit schlechten Abmahnungen nach dem Digital Millenium Copyright Act. Manche verlangen die Entfernung von diffamierenden Berichten, andere von Markenverletzungen.

Solche Takedown Notices nach §512 Copyright Act landen bei Chilling Effects oder werden überall im Internet angeprangert. Der Internet-Dienstleister hingegen ignoriert sie. Ganz zu Recht. Marken und Rufmord passen nicht zum DMCA.

DMCA ist Urheberrecht und wirkt nicht darüber hinaus. Selbst eine auf Urheberrechtsverletzungen basierende Aufforderung zum Entfernen von Informationen aus dem Internet kann zu ignorieren sein.

Google und Perfect Ten streiten sich schon lange um Bilder, die Perfect Ten entfernt wissen möche. Das Bundesgericht erster Instanz in Kalifornien stimmte gerade im dritten Anlauf der Auffassung Googles zu, dass schlecht von Perfect Ten identifizierte Verletzungen Googles Haftung ausschließen, auch wenn die Firma der Aufforderung nicht nachkommt. Deeplinks, die kein Anbieter finden kann, darf der Verletzte nicht einfach mit einer Second und einer Top Level Domain bezeichnen. Er muss konkreter werden.

Mittlerweile ist man in Deutschland ja auch schon so weit. Auch wenn es keinen DMCA gibt, sondern über die Abmahnmethode mit der verrückten GoA-Kostenhaftungstheorie agiert wird.

Posted by usanwalt