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April 3rd, 10:52am 0 comments

Verbotenes eigenes Nacktbild und Webbetreiberhaftung

Haften Webseitenbetreiber zivilrechtlich für die Veröffentlichung von Bildern, die als Kinderpornografie zu werten sind, wenn das Kind sie selbst aufnahm und damit gegen das bundesrechtliche Verbot von Herstellung und Vertrieb solcher Aufnahmen verstoß?

Das Kind sandte als angeblich 17-Jährige die Bilder an einen Freund, der sie ins Internet stellte. Später fand sie sie auf einer Pornowebseite. Als Erwachsene verklagte sie die Webseitenbetreiber nach 18 U.S.C. § 2252A(a)(2) auf Abhilfe. Diese wandten ein, dass der Common Law-Grundsatz in pari delicto greift: Wenn beide Seiten Verbotenes tun, hilft das Recht nicht ab. Der Klage könne nicht stattgegeben werden.

Das erstinstanzliche Bundesgericht im Ostbezirk Michigans entschied, dass diese Einrede nicht greift, obwohl die Klägerin Verbotenes tat. Das Bundesgesetz gegen Pornographie schützt nicht nur die Klägerin, sondern das öffentliche Gut des Kinderschutzes vor Ausbeutung.

Die Entscheidung vom 24. März 2011 im Fall Jane Doe v. Erik Peterson et al., Az. 2:09-cv-13138-PDB-PJK, vergleicht das Schicksal der Aufnahmen mit Präzedenzfällen, in denen nasse Hemden tragende Frauen ohne hinreichende Dokumentierung ihres Alters für Internetveröffentlichungen fotografiert wurden. Die Beklagten hielten sich nicht an dieses Erfordernis, 18 U.S.C. § 2257.

Das Gericht erklärt zudem lesenswerte Folgerungen, die den Antrag der Klägerin betreffen, der Klage allein aus Rechtsgründen stattzugeben, ohne ihn der Jury zur Subsumtion vorzulegen. Beispielsweise ist die Angemessenheit der Löschung der Bilder binnen 48 Stunden nicht nur eine Rechtsfrage, sondern auch eine Tatsachenfrage, die von den Geschworenen zu beurteilen ist. Ebenfalls ist es die Aufgabe der Jury, die widersprüchliche Beweislage über das Alter der Klägerin zum Aufnahmezeitpunkt und die Einschätzung ihres Alters durch die Beklagten zu würdigen.

Im Ergebnis bedeutet die Entscheidung, dass die Webseitenbetreiber ihren Einwand verloren haben und der Fall zur Beurteilung durch die Geschworenen vorbereitet wird.

Posted by usanwalt