IT-Recht USA

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March 2nd, 12:47pm 0 comments

Kein Schutz für das Privatleben der Corporation

Der Begriff personal schließt Corporations als juristische Personen des amerikanischen Rechts bei der Datenschutzbeurteilung nicht ein, entschied der Supreme Court of the United States in Washington, DC, in Sachen Federal Communications Commission v. AT&T Inc. am 1. März 2011. Der Prozess betrifft die Freigabe von Unternehmensdaten nach dem Freedom of Information Act, 5 USC §552(b)(7)(C) durch die Federal Communications Commission, das Bundesnetzamt der USA in Washington, DC.

 

AT&T hatte behauptet, die gesetzliche Definition der Person als natürliche und juristische Person erstrecke sich auch auf das Adjektiv personal im Zusammenhang mit der personal Privacy.


Das Unternehmen machte daher einen Anspruch auf den Schutz eines gesellschaftsrechtlichen Privatlebens geltend. Ihre bei der FCC vorhandenen Unterlagen seien nicht an die Öffentlichkeit nach dem Freedom of Information Act herauszugeben. Die Zurückweisung dieses Anspruchs trifft Unternehmen aus allen Branchen, weil der FOIA bundesweit gilt und alle Unterlagen aller Bundesministerien und untergeordneten Ämter in den USA erfasst.

Posted by usanwalt
April 6th, 1:09pm 0 comments

Netzneutralitätsvorstoß fehlt gesetzliche Grundlage

Das Netzaufsichtsamt des Bundes in Washington ist nicht mit hinreichender Ermächtigung ausgestattet, um Internetzugangsanbietern eine Netzneutralität zu gebieten, entschied das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks am 6. April 2010 im Fall Comcast Corporation v. Federal Communications Commission.

Die FCC stützte sich auf eine Generalklausel des Bundesnetzgesetzes, Communications Act of 1934, als es Comcasts Versuch, P2P-Netze zu behindern, einschränken und allen Anbietern die Netzneutralität vorschreiben wollte.

Der United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit entdeckte zahlreiche materielle und formale Mängel im Vorgehen der FCC. Nun muss der Kongress der FCC oder einem anderen Amt, beispielsweise der verbraucherschützenden FTC in Washington, die notwendige Ermächtigungsgrundlage vermitteln, bevor eine Oberste Bundesbehörde gegen den Anbietermissbrauch durch Ungleichbehandlung der Kundenabrufe von Internetangeboten vorgehen kann.

Wenn der Kongress nicht handelt, sehen sich die Anbieter Klagen nach Vertrags- und Wettbewerbsrecht von Wirtschaft und Verbrauchern ausgesetzt, die eine langjährige Rechtsunsicherheit für alle Internetbeteiligten bedeuten.

Posted by usanwalt