IT-Recht USA

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September 28th, 10:47pm 1 comment

Kein OS X für kompatible Geräte?

Im Streit zwischen Apple und Psystar hat das Bundesrevisionsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco heute für Apple entschieden: Apple v. Psystar, 9th Cir 28 SEP 2011, http://ius.tv/1n2.

Das Gericht spricht vom Argument der Urheberrechtschutzunfähigkeit von OS X nach dem Verkauf des Softwarepakets von Apple an Kunden. Die erkennt es nicht an.

Im Kern geht es jedoch um die First Sale Doktrin: Sie gilt bei Kauf, nicht Lizenz. Nach dem Kauf darf der Erwerber mit dem Produkt nach Belieben verfahren. So steht es im Copyright Act. Nach einer Nutzungseinräumung per Lizenz gilt das hingegen nicht. Dennoch gibt es eine Einschränkung: Den Copyright Misuse-Grundsatz.

Den mag dieses Gericht nicht sonderlich. Es spricht Apple das Recht zu, andere von der Entwicklung OS X-kompatibler Geräte, für die sie OS X einsetzen wollen, auszuschließen. Psystar soll doch sein eigenes Betriebssystem entwickeln, rät es.

Die Begründung ist umfangreich, doch nicht überzeugend. Copyright Misuse soll gerade wettbewerbsbehindernde Bedingungen ausschließen.

Ich werde im Länderreport USA von Kommunikation & Recht im Novemberheft berichten.

Posted by usanwalt