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September 15th, 10:33pm 0 comments

Datenschutz mit P3P-Erklärung: Generator, Pflege, Haftung

Von P3P-Datenschutzerklärungen für Webseiten hört man selten. Diese international standardisierten Erklärungen sollen nicht nur für den Kundenschutz bedeutsam sein, sondern auch ein einflussreiches Suchmaschinenkriterium bilden.

Die vorhandenen P3P-Privacy Policy Statements der meistbesuchten Internetseiten sollen heute zahlreiche irreführende Fehler aufweisen. Die rechtliche Bedeutung solcher Fehler besteht nach OECD-Regeln in einer Vertragsverletzung mit Webseitenbesuchern.

Mithin können die Fehler zur Haftung des Webseitenbetreibers führen. Eine im Oktober 2010 vorzustellende Untersuchung behauptet, dass ein erheblicher Teil der P3P-Policies in der Kurzdateiform fehlerhaft ist und haftungsauslösend wirken dürfte. 

Die OECD bietet einen Online-P3P-Generator an, der jedoch veraltet erscheint. Veraltet erscheinen auch zahlreiche Webseiten gewerblicher Anbieter von P3P-Generatoren.

Ein Hintergrundpapier der OECD unter dem Titel Developing a Privacy Policy and Statement aus dem Jahre 2000 erklärt das P3P-Konzept aus der OECD-Perspektive. Es verbindet die P3P-Informationen mit der Gebrauchsanweisung für den Generator.

Webseitenbetreiber, doch auch für die rechtlichen Bedingungswerke von Webseiten verantwortliche Juristen, sollten sich mit dem Stand des P3P-Standards und den Auswirkungen der im Oktober vorzustellenden Studie vertraut machen.

Offensichtlich hapert es bei vielen Webseiten auch an der Pflege der Besucherbedingungen samt dazugehörigen Datenschutzerklärungen.

Posted by usanwalt