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December 14th, 5:27pm 0 comments

World of Warcraft: Bots und Cheats illegal

Erstmeldung bei Twitter: @USAnwalt DMCA-Verletzung durch WoW Robot? MDY Industries, LLC v. Blizzard Entertainment, Inc., 9th Cir. 14 DEZ 2010: http://wow.rex.im

Haftet der Anbieter des das Videospiel World of Warcraft beschleunigenden Bots Glider für Verletzungen von Urheberrecht und Vertrag und ist er deliktisch haftbar?

Urteil: 47 Seiten, davon knapp 30 reine Rechtsausführungen ohne Subsumtion.

Der Ninth Circuit in San Francisco bricht in seiner DCMA-Auslegung mit dem Spezialgericht, dem United States Court of Appeals for the Federal Circuit in Washington, DC.

Ergebnis: Bots wie Glider, und Cheats, können die Lizenzen und Verträge des WoW-Videospiels verletzen.

Das Gericht unterscheidet genau die Lizenzbedingungen, Conditions, von den Vertragsversprechen, Covenants, die in denselben EULA und ToU enthalten sind. Auf die Bezeichnung in EULA/ToU kommt es nicht an. Entscheidend ist, ob die urheberrechtlichen Nutzungsbedingungen nach dem Copyright Act oder die Vertragsverpflichtungen berührt sind.

Neben dem Vertrags- und Urheberrecht kann auch ein deliktischer Anspruch bestehen: Wegen unerlaubten Eingriffs in die Vertragsbeziehungen zwischen dem Game-Anbieter und den die Bots nutzenden Kunden.

Der Fall geht nun zurück ans Gericht der ersten Instanz, wo die Geschworenen die Subsumtion vornehmen müssen.

Das Urteil ist brisant. Es eröffnet den Weg zum Supreme Court der Vereinigten Staaten in Washington, DC. Zuvor muss es allerdings noch gründlich ausgewertet werden.

Posted by usanwalt
April 12th, 10:00pm 0 comments

Software mit rechtlichem Holzhammer

Der Rezensent einer New Yorker Zeitung beklagt, dass das fortschrittliche Ein-Knopf-Gerät, das er wegen seiner leichten Bedienbarkeit preisen will, die Arbeit mit einer Softwarelizenz von der zehnfachen Länge seiner Rezension aufnimmt.

Die Designer und Programmierer haben an alles gedacht. Nur die Anwälte konnten sie nicht bremsen, schreibt er. Die benutzerfreundliche Wirkung verpufft.

Da ist was dran. Wieviele Kunden lesen denn die Lizenz? Als ich vor über 15 Jahren Software für die ersten PDAs und später die ersten Smartphones schrieb, hielt ich die Lizenz minimal und passte ihren Inhalt jedem Programm an. Für Desktopsysteme sah der Softwarevertrag inhaltlich und strukturell anders aus, war länger und begann mit einer Zusammenfassung.

Und oh Wunder, die Benutzer kommentierten nicht nur die Software, sondern auch die Lizenz - also hatten sie sie gelesen und verstanden. Sogar statt rechtswidrig zu kopieren, fragten Usergruppen an, zu welchen Bedingungen sie ein Programm oder eine Sammlung an Mitglieder weitergeben oder unterlizenzieren dürften.

Eine Ideallizenz gibt es nicht. Aber Verträge auf die konkreten Umstände anzupassen, erfordert keinen weltumwerfenden Geistesblitz. Eine Lizenz ist schon ein Erfolg, wenn sie nicht nur von Juristen wahrgenommen wird.

Umso weniger verständlich ist, dass Lizenzverträge immer noch gedankenlos mit Produkten verbunden werden. Bestürzend finde ich, wenn Klauseln aus Mainframe-Verträgen in Massensoftwarelizenzen auftauchen oder eine Softwarelizenz für eine Hardware gelten soll. Eine elend lange laienunverständliche Lizenz taugt nicht für Produkte, die Laien verkauft werden.

Ganz abgesehen von den Verträgen, die die Anwendung von US-Recht wählen, aber urplötzlich auf das hier unbekannte Impressum oder das BGB des Herkunftslandes verweisen. So etwas merkt der Laie natürlich schon nicht mehr - er hat längst abgeklickt.

Posted by usanwalt