Kein OS X für kompatible Geräte?
Im Streit zwischen Apple und Psystar hat das Bundesrevisionsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco heute für Apple entschieden: Apple v. Psystar, 9th Cir 28 SEP 2011, http://ius.tv/1n2.
Das Gericht spricht vom Argument der Urheberrechtschutzunfähigkeit von OS X nach dem Verkauf des Softwarepakets von Apple an Kunden. Die erkennt es nicht an.
Im Kern geht es jedoch um die First Sale Doktrin: Sie gilt bei Kauf, nicht Lizenz. Nach dem Kauf darf der Erwerber mit dem Produkt nach Belieben verfahren. So steht es im Copyright Act. Nach einer Nutzungseinräumung per Lizenz gilt das hingegen nicht. Dennoch gibt es eine Einschränkung: Den Copyright Misuse-Grundsatz. Den mag dieses Gericht nicht sonderlich. Es spricht Apple das Recht zu, andere von der Entwicklung OS X-kompatibler Geräte, für die sie OS X einsetzen wollen, auszuschließen. Psystar soll doch sein eigenes Betriebssystem entwickeln, rät es. Die Begründung ist umfangreich, doch nicht überzeugend. Copyright Misuse soll gerade wettbewerbsbehindernde Bedingungen ausschließen. Ich werde im Länderreport USA von Kommunikation & Recht im Novemberheft berichten.
PS3: Unratsame Flucht vor dem Gericht
Ein Held der iPhone-Entdrosselungsszene flieht vor dem Gericht. Das iPhone knacken ist legal. Erst im vergangenen Jahr wurde dies den Programmierern und Nutzern bescheinigt, die von Jailbreak sprachen, als ob sie Illegales täten. Dabei ist das Bundesgesetz über die Öffnung geschlossener Systeme, der Digital Millennium Copyright Act, recht klar. Apple musste das einsehen.
Jetzt steht einer der genialen Programmier vor dem Zivilgericht in Kalifornien. Er wohnt in New Jersey. Das Gericht prüft noch seine örtliche Zuständigkeit. Dabei kommt es darauf an, ob der Programmierer, George Hotz, beim kalifornischen Server der Klägerin Sony angemeldet war und ein Spendenkonto beim kalifornischen PayPal unterhielt. Sony hält ihm vor, das PS3-System geknackt zu haben, um PS3-Funktionen, die Kunden versprochen, doch dann gesperrt waren, wieder zugängig zu machen.
Nach seinem Abstreiten mehrerer Vorhaltungen behauptet nun die Klägerin, Hotz habe gelogen. Das ist schlecht. Außerdem habe er das Land verlassen und befinde sich in Südamerika. Eine Flucht wäre schlimm. Mandanten, die den Prozess durch Flucht zu ignorieren versuchen, legen sich selbst schlechte Karten, gleich ob sie Hotz heißen und Amerikaner sind oder Deutsche, die die USA fluchtartig verlassen.Wenn Hotz auch, wie Sony behauptet, seine Rechner veränderte, bevor er sie im Beweisausforschungsverfahren einem neutralen Dritten ablieferte, hat er sich selbst erheblichen Schaden zugefügt. Das Gericht kann ihm nun Einreden abschneiden oder andere Sanktionen auferlegen.Gelöschte Design-Dateien im Prozess
Das Konzept des Litigitation Hold verbietet es nicht nur Prozessparteien, Beweise zu vernichten, verlieren oder verändern. Auch wer einen Prozess in den USA erwartet, muss Beweismittel schützen, damit sie im Prozess von der Gegenseite im Rahmen der Discovery ausgewertet werden können.
Wer sich nicht diese Regel hält und die Spoliation of Evidence geschehen lässt oder gar fördert, setzt sich im Prozess Sanktionen aus. Diese können die Abweisung von Einreden und Einwendungen zur Vermutung des ungünstigen Beweises oder auch zur Klageabweisung oder Verurteilung reichen.
Dabei steht dem Gericht viel Ermessen zu. Am 20. Dezember 2010 wurden gelinde Sanktionen in der Revision genehmigt: Union Pump Co. v. Centrifugal Technology, Inc. Das Gericht hatte nach einem Geschworenenspruch von 2,1 Mio. Dollar keinen Anlass gesehen, der beweisunterdrückenden Partei weitere gerechtigkeitsfördernde Maßnahmen aufzuerlegen. Die Beklagte hatte ernormes Glück. Sie hatte streiterhebliche CAD-Dateien von Bändern und Festplatten gelöscht und sich selbst des Beweises überführt, rechtwidrig bestimmte Dateien der Klägerin über ein Pumpendesign zu besitzen und gewerblich auszuschlachten. Der Juryspruch orientierte sich am Unternehmenswert. Den setzte das Gericht in ein Urteil um.Oracle-Verdikt setzt Dienstleister, Kunden unter Druck
Eigentlich ist es nichts Neues, dass Softwarehersteller Dienstleister unter Druck setzen, die ihren Kunden Support und Maintenance günstiger, fachmännischer und ortsnäher als der Hersteller anbieten.
Zuerst erobern sie neue Märkte durch die zum Vertrieb verpflichteten Drittanbieter. Tritt der Erfolg ein, versuchen die Hersteller die Dienstleister auszubooten. Der Vertriebsvertrag wird gekündigt. Support und Maintenance werden verboten und eingestellt. Das war schon immer so.
Der nun von der Software abhängige Kunde, gleich ob eine Börse im Ausland oder ein Filialhändler im Inland, wird gezwungen, die Lizenzverlängerungen sowie Support und Maintanance mit dem Hersteller abzuschließen und den vertrauten Dienstleister, der auch mal nachts um zwei seine Leute aus dem Bett holt, um im Rechenzentrum des Kunden IT-Feuer zu löschen, aufzugeben.Kunden sehen das ungern. Sie sträuben sich, als Nr. 10317 von einem Riesen betreut zu werden, den ihr Geschäft nicht interessiert, sondern nur der börsenfähige Umsatz.
Mit dem Zugeständnis der Urheberrechtsverletzung im Oracle-Prozess hat SAP diesen Dienstleistern das Leben erschwert. Sie sind präjudiziert. Das nicht urteilsreife Verdikt der Geschworenen schockiert die Kunden. Sie fragen sich, ob sie dem vertrauten Drittanbieter treu bleiben können. Oder droht das Risiko, dass der Kunde in den Schlund eines Prozesses vom Hersteller verwickelt wird? Das fragt auch as Wall Street Journal. Die großen Software-Hersteller für Mainframes und Rechenzentren reiben sich nach dem Verdikt die Hände - SAP wohl mit einer Krokodilsträne. Ihnen liefert die Höhe des Geschworenenspruchs strategische Munition, die ihnen rechtlich über Jahrzehnte fehlte. Noch haben die Drittanbieter und Kunden die besseren rechtlichen Argumente, vom Kartellrecht bis zu amerikanischen Grundsätzen über lauteres Handeln im Geschäftsverkehr und unlauteres Abwerben von Kunden mit Strafschadensersatzfolgen.SAP-Schlagzeilen wegen Vor-Urteil zeugen von Unkenntnis
Die Geschworenen legen ihr Verdikt auf den Tisch: Der Text.
Die Presse schreit und spekuliert. Urteil, Entscheidung, Rekorde, Verdammnis.
Die Analysten ruckeln Aktienwerte zurecht und verwechseln Patentrecht und Urheberrecht. Dabei ist ein Verdikt kein Urteil. Das Urteil spricht der Richter.Er entscheidet nach Anträgen der Parteien, die auf Kappung oder Steigerung des Schadensersatzes lauten können, auf ein neues Verfahren, auf ein Zurechtrücken des Juryspruches wegen Rechtsfehlern und vielerlei mehr. Wer Schreihälsen in der Analysten- und Tagespresse glaubt, ist schlecht bedient. SAP hat eine interessante Strategie gefahren. Die Jury hat das Gleis entschottert. Doch ist der Zug nicht verloren. Jetzt muss er wieder aufs Gleis gehievt werden. Dann kommt ein gescheites Urteil. Auch im US-Prozess.
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