IT-Recht USA

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October 11th, 6:15pm 0 comments

Landesbericht USA in K&R: Themen des Entwurfs

Mein neuer Landesbericht USA für Kommunikation & Recht ist fertig. Hier die Themen des Entwurfs:

A. Jugendschutz im Supreme Court
Der Fall betrifft ein kassiertes Gesetz aus Kalifornien und Verfassungsfragen nach Bundesrecht.


B. Löschungsforderung muss Verletzung spezifizieren
Urheberrechtsinhaber können die Löschung verletzender Inhalte nicht nur vom Verfasser, sondern auch von Drittdienstleistern verlangen.

C. GPL2-Verstoß als Urheberrechtsverletzung
Das Verhältnis der Open Source-Lizenz zum Urheber- und Vertragsrecht. Der Programmierer hatte sein Urheberrecht eingetragen.

D. Kritik an Unternehmen
Der Communications Decency Act mit seiner Haftungsbefreiung für Internetanbieter: Rufmord ist nicht ihr Problem.

E. Domainsquatting
Manche stellen sich ein Bein, wenn sie die in rem-Gerichtsbarkeit gegen Markenverletzer ignorieren und die Anforderungen an die personal Jurisdiction erfüllen müssen.


Wieder fehlt dem Bericht das Thema Open Access, das von einem deutschen Leser angeregt wurde. Stimmt der deutsche Begriff Open Access mit dem amerikanischen überein?

 

Posted by usanwalt
July 28th, 9:24pm 0 comments

Schlechte DMCA-Abmahnung unnütz

Spott sammelt man mit schlechten Abmahnungen nach dem Digital Millenium Copyright Act. Manche verlangen die Entfernung von diffamierenden Berichten, andere von Markenverletzungen.

Solche Takedown Notices nach §512 Copyright Act landen bei Chilling Effects oder werden überall im Internet angeprangert. Der Internet-Dienstleister hingegen ignoriert sie. Ganz zu Recht. Marken und Rufmord passen nicht zum DMCA.

DMCA ist Urheberrecht und wirkt nicht darüber hinaus. Selbst eine auf Urheberrechtsverletzungen basierende Aufforderung zum Entfernen von Informationen aus dem Internet kann zu ignorieren sein.

Google und Perfect Ten streiten sich schon lange um Bilder, die Perfect Ten entfernt wissen möche. Das Bundesgericht erster Instanz in Kalifornien stimmte gerade im dritten Anlauf der Auffassung Googles zu, dass schlecht von Perfect Ten identifizierte Verletzungen Googles Haftung ausschließen, auch wenn die Firma der Aufforderung nicht nachkommt. Deeplinks, die kein Anbieter finden kann, darf der Verletzte nicht einfach mit einer Second und einer Top Level Domain bezeichnen. Er muss konkreter werden.

Mittlerweile ist man in Deutschland ja auch schon so weit. Auch wenn es keinen DMCA gibt, sondern über die Abmahnmethode mit der verrückten GoA-Kostenhaftungstheorie agiert wird.

Posted by usanwalt